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Deutsches Reich
IG-Licht
WAFFENFREI UND NEUTRAL
FRIEDENSGARANT IN EUROPA
Von
wird
der erste Weltfrieden ausbrechen
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DEUTSCHES REICH
Aufgrund vieler Anfragen und gründlicher Nachforschungen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, daß die sogenannte BRD bzw. BRdvD kein ordentlicher demokratischer Staat ist. Diese Behauptung wird im Folgendem bewiesen.
Ein Staat besteht aus folgenden drei Elementen:
Einem Staatsvolk
Einer Verfassung (Staatsgesetz)
Nun haben wir in Deutschland keine Verfassung sondern ein Grundgesetz.
Und warum das so ist, finden wir hier: -->
und hier im Originalton
Somit haben wir keinen Staat sondern ein Verwaltungsorgan der alliierten Siegermächte.
Frage:
Wollten die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder keine neue Verfassung ausarbeiten, weil nur eine bestehende -->
modifiziert werden mußte.
und ist dieses Grundgesetz nicht ein Ablenkungsmanöver in Verbindung mit Art 146,
um uns das Deutsche Reich zu stehlen?
Wie schon die Weimarer Verfassung nicht vom Volk eingesetzt wurde und ebenso illegitim war wie alle nachfolgenden Verfassungen?
Hier müssen wir die Worte Carlo Schmidts noch mal schriftlich wiederholen:
Zitat: (ab 1:30/min:sek)
Aber über folgende Dinge sollte Einigkeit erzielt werden können.
Erstens:
Das Grundgesetz für dieses Staatsfragment muß gerade aus diesem seinem inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich selber tragen.
Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär
entstehen können, aber das setzt voraus, daß das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn bestimmte
Ereignisse eintreten sollen.
Wann soll es außer Kraft treten? Ich glaube, daß über diesen Tag kein Zweifel bestehen kann, an dem Tage an dem ein von
dem Deutschen Volk in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.
Zitat Ende
Hier ist also ein Hinweis auf Artikel 146 GG, aber was viel wichtiger ist, es soll eine Verfassung gewählt werden, und zwar originär, keinesfalls sollte eine Umwandlung des GGes in eine Verfassung stattfinden.
Und gerade das ist es, was diese NGO BRD/BRdvD gemacht hat.
Auszug aus der Präambel des GGes:
...hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Das ist eine Lüge, denn wer hat einer Verfassung zugestimmt?
Welcher Deutsche Reichsbürger - und ausschließlich nur der hat das Recht, seine Verfassung zu wählen - hat eine neue Verfassung gewählt?
Dazu muß der Deutsche Bürger aber zurechnungsfähig sein, d.h. er muß sich zurechnen, Deutscher Reichbürger zu sein, jemand, der glaubt seine Staatsangehörigkeit ist "Deutsch", der kann wohl kaum legitim über eine Verfassung unseres Deutschen Reiches abstimmen.
wird fortgesetzt
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Anhang Qellen:
Quelle Wikipedia:
Als Staat (abgeleitet von italienisch lo stato) bezeichnet man seit der europäischen Neuzeit jede politische Ordnung,
die ein gemeinsames als Staatsgebiet abgegrenztes Territorium, ein dazugehöriges Staatsvolk und eine Machtausübung über dieses umfasst (vgl. Drei-Elemente-Lehre). Ist die Staatsgewalt an eine Verfassung gebunden, so bezeichnet man sie als pouvoir constitué, als "verfasste Gewalt".
Eine Verfassung entsteht kraft verfassunggebender Gewalt, kraft des pouvoir constituant.
Im demokratischen Verfassungsstaat ist die verfassunggebende Gewalt ein unveräußerliches Recht des Volkes.
Verfassung und die daraus entspringende Staatsgewalt sind durch das Prinzip der Volkssouveränität legitimiert.
So lautet z. B. der Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung,
der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
Quelle:
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Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt,
verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,
die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Quelle:
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Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt,
verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,
die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Hier noch eine Quelle:
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Inhalt wie oben
Quelle: -->
Entstehung zweier deutscher Staaten: Grundgesetz
Den Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder werden am 1. Juli 1948 von den Militärgouverneuren die "Frankfurter Dokumente" übergeben, die unter anderem die Aufforderung zur Ausarbeitung einer Verfassung enthalten. Auf einer Konferenz im Hotel "Rittersturz" bei Koblenz beschließen die Ministerpräsidenten 10 Tage später, dieser Aufforderung nachzukommen, doch
statt eines regulären Staates nur ein Provisorium zu gründen,
um die deutsche Teilung nicht weiter zu vertiefen.
Auf Basis der Ausarbeitungen des Verfassungskonvents beschließt der Parlamentarische Rat am 8. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen das Grundgesetz. Die Besatzungsmächte stimmen ebenso zu wie die Länderparlamente - mit Ausnahme Bayerns. Da jedoch zwei Drittel der Länder zur Annahme des Grundgesetzes ausreichen, tritt es auch in Bayern in Kraft. Am 23. Mai 1949 wird es in Bonn feierlich verkündet und unterzeichnet. Sie lehnen auch den Begriff "Verfassung" ab
und schlagen stattdessen ein Grundgesetz vor, welches auch nicht von einer verfassunggebenden Versammlung, sondern lediglich durch einen Parlamentarischen Rat entworfen werden soll. Auf der Insel Herrenchiemsee erarbeitet dann im August 1948 ein von den Ministerpräsidenten berufener Ausschuss "Richtlinien für ein Grundgesetz".